Die Sozialversicherungen AHV, IV und EO sind nach dem Umlageverfahren finanziert. Mit den zufliessenden Einnahmen müssen die Leistungen finanziert werden. Einnahmen und Leistungen sind in den Gesetzen unabhängig voneinander festgelegt. Das bedeutet, dass nicht etwa die Höhe der effektiven Einnahmen die Höhe der Leistungen bestimmt, oder dass ausgehend von den effektiv zu erbringenden Leistungen die Höhe der Einnahmen bestimmt würde.
Einnahmen und Leistungen werden durch verschiedene Einflussfaktoren bestimmt, welche nicht gleichmässig und nicht gleichzeitig wirken:
Das effektive Ausmass der Einnahmen aus "Lohnprozenten" (AHV, IV und EO) ist von der Höhe der Lohnsumme und der Summe der selbständigen Erwerbseinkommen der in der Schweiz erwerbstätigen Bevölkerung abhängig.
Das effektive Ausmass der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer (AHV und IV) ist vom Gesamtumsatz abhängig, welcher der Mehrwertsteuer unterworfen ist.
Das effektive Ausmass der Einnahmen aus der Spielbankensteuer (AHV) ist vom Umsatz dieser Einrichtungen abhängig.
Nur die Beiträge des Bundes (AHV und IV) sind direkt aufgrund der effektiven Ausgaben bestimmt.
Die Höhe der effektiven Ausgaben der AHV wird in erster Linie durch die Zahl der Rentnerinnen und Rentner und die Struktur der Renten (einfache Altersrenten, Ehepaarrenten, Witwen- und Waisenrenten) beeinflusst.
Die Höhe der effektiven Ausgaben der IV wird in erster Linie durch die Zahl der bestehenden IV-Rentnerinnen und IV-Rentner und den Neuzugang beeinflusst.
Die Höhe der effektiven Ausgaben der EO ist durch die Zahl der Diensttage und der Geburten beeinflusst.
Diese Verhältnisse führen dazu, dass die Umlageergebnisse von AHV, IV und EO praktisch nie ausgeglichen sein können.
Fazit:
Das Vermögen oder der Bestand der compenswiss wird benötigt, um trotz ungenügenden Einnahmen in einem Jahr die gesetzlich bestimmten Leistungen finanzieren zu können. Das Vermögen hat also die Funktion eines "Puffers".
Schliesst die Rechnung am Ende des Jahres mit einem Einnahmenüberschuss ab, so nimmt das Vermögen zu.
Bei einem Einnahmedefizit nimmt das Vermögen ab.