Geschichte

Die Zeit bis zur Einführung der AHV

Die Fürsorge für erwerbsunfähige und betagte Menschen war bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts weitgehend Sache von Familienangehörigen, gemeinnützigen Organisationen und der Kirche. Daneben gab es eine rudimentäre und oft restriktive öffentliche Armenfürsorge.

1925: Verfassungsgrundlage für die AHV

Die Verfassungsgrundlage für die AHV wurde 1925 geschaffen.

1940: Lohn- und Verdienstersatzordnung für die Militärdienstleistenden

Der Bundesrat schuf die Lohn- und Verdienstersatzordnung für die Militärdienstleistenden – die heutige Erwerbsersatzordnung –, die hinsichtlich Organisation und Finanzierung die Grundlage für die AHV bildete.

1948: Enstehung der AHV und des AHV-Ausgleichsfonds

Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) wurde am 6. Juli 1947 im zweiten Anlauf vom Volk deutlich angenommen und auf den 1. Januar 1948 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig entstand der AHV-Ausgleichsfonds.

1953: Entstehung des EO-Ausgleichsfonds

Der Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung (EO) wurde im Jahr 1953 als Teil des AHV-Ausgleichsfonds geschaffen.

1960: Entstehung der IV und des IV-Ausgleichsfonds

Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) wurde 1959 nach einer ausserordentlich kurzen Vorbereitungszeit verabschiedet und die IV 1960 eingeführt. Gleichzeitig entstand der IV-Ausgleichsfonds als Teil des AHV-Ausgleichsfonds.

1996: Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds AHV, IV und EO

Am 2. Dezember 1996 verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und der Erwerbsersatzordnung (Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO), welche die gemeinsame Verwaltung der drei unabhängigen Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO bis Ende 2018 regelte.

2011: Aufspaltung in drei rechtlich eigenständige Fonds für AHV, IV und EO

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 13. Juni 2008 über die Sanierung der IV im Jahr 2011 sind der AHV-, der IV- und der EO-Ausgleichsfonds rechtlich eigenständige Ausgleichsfonds unter gemeinsamer Verwaltung.

2019: Entstehung der Anstalt compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)

Durch das Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) vom 16. Juni 2017 entsteht compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO), eine unabhängige öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Gleichzeitig verlieren die drei Ausgleichsfonds AHV/IV/EO ihre Rechtspersönlichkeit. Die Aktiva und Passiva der drei Fonds werden automatisch zum 1. Januar 2019 auf die neue Anstalt übertragen.